Im Zeitraum des gesamten Münchner Kindertags liegt die Aufsichtspflicht und Haftung bei den Eltern bzw. bei der/den erwachsenen Begleitperson/en der Kinder.
Im Zeitraum des gesamten Münchner Kindertags liegt die Aufsichtspflicht und Haftung bei den Eltern bzw. bei der/den erwachsenen Begleitperson/en der Kinder.